GDK-Entscheid: Diese Spitäler dürfen Organe transplantieren

Marvin Kahlenberg
Marvin Kahlenberg

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Die Transplantation eines Organs ist einer der komplexesten medizinischen Eingriffe. In der Schweiz bestimmt die GDK, welche Spitäler die Operationen vornehmen.

Die Leistungsaufträge für Organtransplantationen wurden neu vergeben.
Die Leistungsaufträge für Organtransplantationen wurden neu vergeben. - Depositphotos

In einer Medienmitteilung informiert die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Erteilung neuer Leistungsaufträge für Organtransplantationen.

Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Spitäler künftig Herz-, Lungen-, Leber-, Pankreas-/Insel- sowie Nierentransplantationen durchführen dürfen. Der Bereich der Organtransplantationen bei Erwachsenen wird seit dem Jahr 2010 von den Kantonen gemeinsam geplant.

Da die aktuell gültigen Leistungsaufträge bis zum 30. Juni 2024 befristet sind, hat das HSM-Beschlussorgan im Rahmen der periodischen Neubeurteilung neue Leistungsaufträge erteilt.

Organtransplantationen in sieben Schweizer Spitälern

Diese stützen sich auf die Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin und kommen nach einer breiten Anhörung. Die Leistungsaufträge wurden pro Teilbereich wie folgt erteilt:

Herztransplantationen werden von der Insel Gruppe AG, dem Inselspital Universitätsspital Bern (Insel), dem Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und dem Universitätsspital Zürich (USZ) durchgeführt. Für Lungentransplantationen sind das CHUV und das USZ zuständig.

Im USZ finden Transplantationen von Herz, Lunge, Niere und Leber statt.
Im USZ finden Transplantationen von Herz, Lunge, Niere und Leber statt. - Depositphotos

Lebertransplantationen finden laut GDK-Entscheid im Insel, dem Les Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) und dem USZ statt. Letzteres ist zusammen mit dem HUG für Pankreas- und Inseltransplantationen verantwortlich.

Nierentransplantationen werden im Insel, dem Universitätsspital Basel (USB), dem HUG, dem Kantonsspital St.Gallen, dem CHUV sowie im USZ vorgenommen.

Aufbau auf vorhandene Kompetenz

Die Leistungsaufträge wurden in allen Teilbereichen an jene Spitäler erteilt, welche die Transplantationen bereits heute durchführen. Im Teilbereich Lebertransplantationen hatte sich auch das USB für einen Leistungsauftrag beworben.

Die GDK sieht die Schweiz gut aufgestellt beim Thema Organtransplantation.
Die GDK sieht die Schweiz gut aufgestellt beim Thema Organtransplantation. - Pexels

Die Versorgung kann durch die drei Spitäler, die aktuell Lebertransplantationen durchführen, sichergestellt werden. Das Beschlussorgan sieht deshalb keinen Bedarf, einem vierten Spital einen Leistungsauftrag zu erteilen.

Die Leistungsaufträge treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sind auf sechs Jahre befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.

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