Bundesrat entwirft Gesetz zur Verbesserung der Pflege

Maike Lindberg
Maike Lindberg

Am 27.05.2024 - 20:35

Der Bundesrat will die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung stärken – dafür gibt es nun einen neuen Gesetzesentwurf aus Bern.

Krankenschwester hält Mann die Hand
Bereits seit 2008 liefen zwischen der Schweiz und der EU Gespräche für ein Gesundheitsabkommen. (Symbolbild) - Depositphotos

Der Bundesrat teilt in einer Medienmitteilung vom 8. Mai 2024 mit, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Ausbildung in der Pflege fördern zu wollen.

Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte zu reduzieren, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in die Vernehmlassung geschickt.

Gemeinsam mit den Kantonen startet der Bund am 1. Juli eine breite Ausbildungsoffensive, um die Zahl der Pflegefachleute zu erhöhen.

Der Bedarf an professioneller Pflege wird weiter zunehmen

Es herrscht ein Mangel an Fachkräften, insbesondere im Pflegebereich. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen auf der einen Seite mehr diplomierte Pflegefachleute ausgebildet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Auf der anderen Seite müssen mehr ausgebildete Fachkräfte im Beruf gehalten werden.

Pfleger mit Patientin
Der Mangel an Pflegefachkräften wird sich in Zukunft noch vergrössern. - Depositphotos

Beides waren Forderungen der «Initiative für eine starke Pflege», die am 28. November 2021 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde und in zwei Etappen umgesetzt wird.

Dreistufenplan soll die Pflege in der Schweiz optimieren

Die erste Forderung konzentriert sich auf die Ausbildung und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Die zweite Etappe widmet sich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung in der Pflege. Der Gesetzesentwurf ist Gegenstand der Vernehmlassung.

Um die Zahl der Abschlüsse in der Pflege zu erhöhen, starten Bund und Kantone Mitte Jahr, am 1. Juli 2024, eine breite Ausbildungsoffensive.

Diese Ausbildungsoffensive besteht aus drei Teilen: Erstens unterstützen die Kantone finanziell solche Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten.

Frau in Prüfungsituation
Auszubildende in der Pflege sollen besser unterstützt werden. - Depositphotos

Zweitens können sie auch Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützen. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

Neues Bundesgesetz für besser Arbeitsbedingungen

Der Bundesrat will neben der Ausbildungsförderung auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die weiteren Elemente der Initiative umsetzen.

Er schickt dazu den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in die Vernehmlassung.

Bessere Arbeitsbedingungen sollen dazu beitragen, mehr Personen für den Pflegeberuf zu gewinnen und Pflegende länger im Beruf zu halten. Frühzeitige Berufsaustritte sind einer der Hauptgründe für den Personalmangel in der Pflege.

Das Gesetz soll die Arbeitsbedingungen in einigen zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen. Dazu gehört etwa die frühzeitige Ankündigung von Dienstplänen.

Berufliche Entwicklung in der Pflege fördern

Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, sollen auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. So sollen der Masterabschluss und das Berufsprofil der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten (Advanced Practice Nurse – APN) auf Bundesebene geregelt werden.

Pflegepersonal
Die berufliche Entwicklung in der Pflege soll gefördert werden. - Depositphotos

Diese hochqualifizierten Fachleute können in der Grundversorgung wichtige Aufgaben übernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Heute können APN ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen.

Umfassendes Monitoring soll Wirkung prüfen

Ein nationales Monitoring des Pflegepersonals soll ab Mitte 2024 messen, ob die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und Bund, Kantonen und Arbeitgebern ein Steuerungsinstrument zur Verfügung stellen.

Gemessen werden beispielsweise die Zahl der offenen Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse, die Fluktuationsrate, der Bestand der Pflegepersonen oder die Pflegequalität aus Sicht der Patientinnen und Patienten. Das Monitoring soll auf der Webseite des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) veröffentlicht werden.

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